Zeugen Jehovas Auswertung

Frage1: Wie würden Sie dieses Kind der Gruppe vorstellen?

„Ganz normal wie jedes andere Kind aus, alle Menschen sind gleich, wenn ein Kind islamischen oder christlichen Glaubens ist würde ich nicht anders verfahren.“ Dieses sagte ein Heilerziehungspfleger der Einrichtung. Auch die anderen Mitarbeiter sind dieser Meinung, aber sie würden nicht auf die entsprechende Religion eingehen.

Frage 2: Würden Sie der Gruppe sagen welche Religion das Kind hat?

Die Erzieherinnen würden nur über die Religion reden wenn die Kinder den Wunsch äußern oder sie als Projekt Religionen haben. Wenn soll das Kind selbst über sich und seine Religion erzählen um es nicht zu bedrängen. Anders ist es in den heilpädagogischen Gruppen. Hier würden die Pädagogen nicht auf dieses Thema eingehen, da die Kinder in diesen Gruppen es mehr oder weniger nicht verstehen würden.

Frage 3: Würden Sie mit den Eltern einen Erlaubnisplan für das Kind erstellen wo enthalten ist was das Kind mitmachen darf und was nicht?

kombiniert mit

Frage 4: Was würden sie in diesem Plan festhalten wollen und warum?

Wie auch schon bei Scientology, würden die Pädagogen der Einrichtung einen Plan bzw. eine Liste erstellen mit Regeln. Wo die Kinder teilnehmen dürfen, müssen die Eltern entscheiden, aber die Kinder sollen mit entscheiden dürfen. Die Erzieher und Heilpädagogen würden darauf achten dass die Kinder an so viel wie möglich Aktivitäten teilnehmen dürfen wie es möglich ist. In diesem Plan soll auch festgelegt werden was an den Tagen mit den Kindern ist wenn zum Beispiel Weihnachten ist oder Ostern. An diesen Tagen finden meistens große Feiern statt die den ganzen Tag über dauern und bei den streng Gläubigen sind dies Tage wo es besser ist dass die Kinder zu Haus zu behalten. Aus diesen Gründen müssten diese Fakten und ihre Lösung ebenfalls in diesem Plan notiert werden. Auch die rechtliche Seite ist durch solch einen Plan abgesichert.

Frage 5: Wie würden Sie bei Bastelarbeiten mit dem Kind umgehen?

„Ich würde das Kind entscheiden lassen (falls nichts mit den Eltern abgesprochen ist). Bei Absprache mit den Eltern würde ich ganz klar die Meinung vertreten. Wenn das Kind teilnehmen darf, würde ich das Kind jedoch nicht zu einer bestimmten Tätigkeit zwingen oder andere Dinge verbieten. Das ist Sache der Eltern und muss im Voraus mit dem Kind und der Erzieherin oder anderen Pädagogen  geklärt werden.“

Dies ist eine Aussage einer Heilpädagogin und beinhaltet auch die Meinungen der anderen Mitarbeiter. Eine andere hat jedoch noch zusätzlich etwas anders hinzugefügt. Diese ist, das sie die Bastelarbeit sofort mit Heim geben würde und nicht mit den anderen Arbeiten ausstellt. Man kann ja nie wissen wann die Gruppe bastelt, durch die individuelle Tagesgestaltung und den neuen sächsischen Bildungsplan der besagt das man individuell auf die Gruppe eingeht.

Frage 6: Wie würden Sie bei Festlichkeiten handeln?

Bei diesem Punkt würden die Pädagogen die Eltern informieren und entscheiden lassen ob das Kind an der Festlichkeit teilnehmen darf oder an diesem Tag zu Haus bleibt. Wenn das Kind an diesem Tag in die Einrichtung kommen sollte würden sie das Kind uneingeschränkt an dem Fest teilnehmen lassen, da es schwierig ist dem Kind begreiflich zu machen das es an dieser oder jener Aktivität nicht teilnehmen darf und zuschauen muss wenn die anderen Kinder spaß haben. In diesem Alter, von 3 bis 6 Jahren, könnte es sein, dass das Kind noch Schwierigkeiten hat eine Situation einzuschätzen, ob es an einer Tätigkeit teilnehmen kann oder nicht.

Frage 7: Was wäre für Sie noch wichtig beim Umgang mit diesem Kind?

Offenheit. Dies ist für alle Mitarbeiter wichtig. Offenheit gegenüber anderen Religionen und Weltkulturen. Für eine Erzieherin der Einrichtung sind Gespräche mit dem Mitarbeiterteam und auch mit der Kindergruppe wichtig. Man sollte sich austauschen und gegenseitig über Religionen, Rassen, Sitten, Gebräuche und auch über die verschiedenen Hautfarben informieren. Jeder sollte eine gewisse Toleranz gegenüber anderen und anderem ausbauen damit eine Integration stattfinden kann. Einem Heilerziehungspfleger ist es wichtig zu wissen, was er machen soll wenn einen lebensbedrohliche Situation entsteht. Wie soll er sich verhalten und kann er rechtlich belangt werden wenn er sich in dieser Situation falsch verhalten sollte?! Dies sind zum Beispiel Fragen die man individuell mit den Eltern klären muss und ein Fakt für den Erlaubnisplan. Es gibt ja strengreligiöse Familien und Nicht-Strenggläubige und jede Familie handhabt sie anders. Diese Fakten sollten zusammengetragen werden und von beiden Seiten unterzeichnet werden zur Absicherung.